Der Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ beinhaltet unter anderem: Zustimmung zur ärztlichen Behandlung oder Medika- mentenverordnung, Sicherstellung der ärztlichen Behandlung – stationär oder ambulant, Zustimmung zu medizinischen Eingriffen.
Die Vermögenssorge umfasst sämtliche finanzielle Angelegenheiten des Betreuten. Es gilt das vorhandene Vermögen zu sichern und vor finanziellen Verlusten zu schützen.
Die Betreuerin vertritt die Rechte der Betreuten gegenüber Behörden und sorgt für die Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen. Hierzu gehören u.a. Anträge für Sozialleistungen und Renten.
Postangelegenheiten sind vom Gesetz ein besonders geschütztes Rechtsgut und werden deshalb als eigener Aufgabenkreis benannt. Der Betreuer kann die Post des Betroffenen entgegennehmen, öffnen, bearbeite und je nach Relevanz an den Betroffenen weiterleiten.
Im Mittelpunkt dieses Aufgabenkreises stehen Tätigkeiten, die mit der Wohnsituation des Betroffenen zu tun haben. Hierzu gehören die Beschaffung von Wohnraum, Sicherstellung der Mietzahlungen, als auch die Abwendung einer Räumungsklage und Regulierung von Mietschulden.
Wenn eine Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist, bleibt manchmal nur der Weg ins Pflegeheim. Hierzu findet die Betreuerin ein geeignetes Pflegeheim und kümmert sich um den Vertragsabschluss und die Finanzierung der Unterbringung.
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