Wenn Menschen Unterstützung brauchen, sind wir gefragt!

Das Betreuungsbüro Susanne Kleinen regelt für Menschen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen ihre rechtlichen Angelegenheiten, von der Regelung der Finanzen, über die Gesundheitsvorsorge bis hin zu Wohnangelegenheiten, jedoch keine pflegerische Versorgung.
 

Wo wir unterstützen:

Gesundheitssorge

Der Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ beinhaltet unter anderem: Zustimmung zur ärztlichen Behandlung oder Medika- mentenverordnung, Sicherstellung der ärztlichen Behandlung – stationär oder ambulant, Zustimmung zu medizinischen Eingriffen.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge umfasst sämtliche finanzielle Angelegenheiten des Betreuten. Es gilt das vorhandene Vermögen zu sichern und vor finanziellen Verlusten zu schützen.

Vertretung bei Behörden

Die Betreuerin vertritt die Rechte der Betreuten gegenüber Behörden und sorgt für die Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen. Hierzu gehören u.a. Anträge für Sozialleistungen und Renten.

Postangelegenheiten

Postangelegenheiten sind vom Gesetz ein besonders geschütztes Rechtsgut und werden deshalb als eigener Aufgabenkreis benannt. Der Betreuer kann die Post des Betroffenen entgegennehmen, öffnen, bearbeite und je nach Relevanz an den Betroffenen weiterleiten.

Wohnungsangelegenheiten

Im Mittelpunkt dieses Aufgabenkreises stehen Tätigkeiten, die mit der Wohnsituation des Betroffenen zu tun haben. Hierzu gehören die Beschaffung von Wohnraum, Sicherstellung der Mietzahlungen, als auch die Abwendung einer Räumungsklage und Regulierung von Mietschulden. 

Heimangelegenheiten

Wenn eine Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist, bleibt manchmal nur der Weg ins Pflegeheim. Hierzu findet die Betreuerin ein geeignetes Pflegeheim und kümmert sich um den Vertragsabschluss und die Finanzierung der Unterbringung.

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